«Wir wollten signalisieren, dass wir das Thema ernst nehmen»
Für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden gilt seit 1. Juli 2020 die Pflicht zur Lohngleich- heitsanalyse. Von vielen Politiker*innen und Vertreter*innen von Interessengruppen wurde das neue Gesetz als «zahnloser Tiger» dargestellt. Grund dafür ist, dass die Nichterreichung des ge- setzten Ziels von max. 5% nicht erklärbarem Lohnunterschied keine Sanktionen nach sich zieht. Doch es gibt Unternehmen — wie in diesem Beispiel die AXA Schweiz —, die sich bereits vor der gesetzlichen Pflicht für Lohngleichheit eingesetzt haben und dies trotz weniger als 5% Lohn- unterschied noch weiter verfolgen. Dr. Corina Merz, Product Owner Employer Attractiveness bei der AXA Schweiz, gibt einen Einblick in ihr Vorgehen beim Thema Lohngleichheit.