Datensammlung: Ergebnisse der Lohngleichheitsanalysen in Schweizer Unternehmen
Mit dem revidierten Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) werden alle Arbeitgebenden mit 100 oder mehr Mitarbeitenden dazu verpflichtet, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Betroffene Unternehmen mussten die erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse bis Ende Juni 2021 durchführen. Die Arbeitnehmenden sowie die Aktionär:innen müssen bis spätestens Ende Juni 2023 über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse in-formiert werden.
Das Competence Centre for Diversity and Inclusion (CCDI) der Universität St. Gallen hat im Auftrag des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) eine Umfrage bei Unternehmen mit 100 und mehr Mitarbeitenden in der Schweiz durchgeführt. Die Unternehmen haben dabei deklariert, welche Methode sie für den Nachweis von Lohngleichheit angewendet haben und was die Ergebnisse davon waren. Die Datensammlung enthält Antworten von Unternehmen, welche die Lohngleichheitsanalyse mit dem Lohngleichheitsinstrument des Bundes (Logib) durchgeführt haben, und Unternehmen, die andere Methoden verwendet haben. Im Detail ausgewertet wurden Unternehmen, die Logib-Analysen durchgeführt haben.